Willkommen an Ihrem Euro-Business-College in Berlin
Das Euro-Business-College Berlin bietet als private Business School seit über 10 Jahren ein modernes betriebswirtschaftliches Studium, individuelle Betreuung und optimale Lernbedingungen.
Unsere Studienprogramme
Unsere Studienprogramme sind sprach- und praxisorientiert sowie konsequent international.
Innerhalb der einzelnen Studienprogramme können Sie zahlreiche Spezialisierungsmöglichkeiten entsprechend Ihren Interessen nutzen, um sich gezielt auf einen erfolgreichen Start in das Berufsleben vorzubereiten.
Die Studiendauer beträgt 6 Semester. Studienbeginn ist jeweils Oktober.
Sie schließen das Studium mit den international anerkannten Abschlüssen Bachelor of Arts (Hons) in Business Management der britischen University of Sunderland und dem International Diploma der European Management Academy ab.
Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über unsere zukunftsorientierten Studienprogramme, lassen Sie sich inspirieren vom Studienort Berlin und lernen Sie unsere hervorragenden Studienbedingungen kennen.
Kommen Sie nach Berlin und lassen sich individuell über alle Möglichkeiten des privat zu finanzierenden Studiums informieren.
Verlieren Sie keine Zeit für den Start Ihrer beruflichen Karriere und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unserer Direktorin Frau Pfeifer, Tel. (030) 28 09 26 26.
Wir freuen uns auf Sie!
Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen können
Wer bereits eine Berufsausbildung hat und zum ersten Mal studiert, darf die Kosten für sein Studium als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Nach Ihrem Studienabschluss können Sie – sofern Sie bereits vorab eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben – in den Berufsjahren nach dem Studium die Verluste aus Ihrem Studium voll gegen rechnen und verringern damit Ihre Steuerlast. Dafür muss jedoch eine Steuererklärung angefertigt und eine Verlustfeststellung beantragt werden. Dies kann auch noch vier Jahre rückwirkend geschehen.
Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel auf http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,654892,00.html
Achtung Ausnahme!
Nicht davon betroffen sind Kosten für ein Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung. Aber auch hier ist ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az. 1 K 405/05) anhängig. Weitere Informationen folgen so bald wie möglich!
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